Das Honorar

Gesetzlich Krankenversicherte können direkt durch Vorlage der Gesundheitskarte abgerechnet werden.

Die Kosten werden von vielen Kostenträgern wie Privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten als Privatleistung sind gesetzlich geregelt. Sie richten sich nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Soldaten können sich auf Veranlassung ihres Truppenarztes in meiner Praxis behandeln lassen. Bei Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft, z.B. nach einem Arbeitsunfall, können die Kosten über diese abgerechnet werden.

Selbstzahler können direkt und ohne Formalitäten mit einer Therapie beginnen.

Paartherapie und Coaching sind keine Leistungen der Krankenkassen und müssen daher generell selbst bezahlt werden.

Für eine paartherapeutische Sitzung von 50 Minuten stelle ich ein Honorar von 130 € in Rechnung, bei einer Sitzung von 90 Minuten (dieser Rahmen kann sinnvoll sein, Sie können frei wählen) fallen 180 € an.

Eine Coaching-Sitzung à 50 Minuten kostet 150 €.