Die Behandlungskosten für Soldaten im aktiven Dienst werden übernommen.
Nur wenige Schritte, und die Behandlung kann beginnen.
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Von Ihrem Truppenarzt erhalten Sie einen Sanitätsvordruck “Überweisungsschein (San/Bw/0217/V)”
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Vereinbaren Sie einen Termin
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Ein formaler Antrag reicht zur Genehmigung einer Kurzzeittherapie aus
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Bei Bedarf können Verlängerungsanträge gestellt werden