Soldaten

Die Behandlungskosten für Soldaten im aktiven Dienst werden übernommen.


Nur wenige Schritte, und die Behandlung kann beginnen.

  • Von Ihrem Truppenarzt erhalten Sie einen Sanitätsvordruck “Überweisungsschein (San/Bw/0217/V)”

  • Vereinbaren Sie einen Termin

  • Ein formaler Antrag reicht zur Genehmigung einer Kurzzeittherapie aus

  • Bei Bedarf können Verlängerungsanträge gestellt werden