Therapieantrag

Kostenträger wie Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Behandlungskosten oft nach Antrag. Wie eine Therapie konkret beantragt wird, hängt vom jeweiligen Kostenträger ab.


Häufig folgt das Antragsprozedere den folgenden Schritten:

  • Es ist eine begrenzte Sitzungszahl ohne Antrag möglich

    • Diese werden Sprechstunden oder probatorische Sitzungen genannt

    • Sie dienen unter anderem dazu, sich kennenzulernen und die notwendigen Informationen für den Therapieantrag zu sammeln

  • Der Patient stellt einen formalen Antrag

  • Der Therapeut erstellt ggf. einen anonymisierten Bericht, der beschreibt

    • warum ist die Therapie notwendig

    • wie der Patient behandelt werden soll

    • Vorgegebene Inhalte sind zum Beispiel: Symptome, Krankheitsananmnese, persönliche Entwicklung, Diagnose, Therapieplan

  • Der Kostenträger genehmigt den Antrag

    • Ein Gutachter bewertet den Bericht

    • Ein Sachbearbeiter prüft den Antrag formal

    • Die Anzahl der Therapiesitzungen wird festgelegt

  • Sollten die anfangs genehmigten Stunden nicht ausreichen, kann in bestimmten Grenzen ein Verlängerungsantrag gestellt werden