Kostenträger wie Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Behandlungskosten oft nach Antrag. Wie eine Therapie konkret beantragt wird, hängt vom jeweiligen Kostenträger ab.
Häufig folgt das Antragsprozedere den folgenden Schritten:
Es ist eine begrenzte Sitzungszahl ohne Antrag möglich
Diese werden Sprechstunden oder probatorische Sitzungen genannt
Sie dienen unter anderem dazu, sich kennenzulernen und die notwendigen Informationen für den Therapieantrag zu sammeln
Der Patient stellt einen formalen Antrag
Der Therapeut erstellt ggf. einen anonymisierten Bericht, der beschreibt
warum ist die Therapie notwendig
wie der Patient behandelt werden soll
Vorgegebene Inhalte sind zum Beispiel: Symptome, Krankheitsananmnese, persönliche Entwicklung, Diagnose, Therapieplan
Der Kostenträger genehmigt den Antrag
Ein Gutachter bewertet den Bericht
Ein Sachbearbeiter prüft den Antrag formal
Die Anzahl der Therapiesitzungen wird festgelegt
Sollten die anfangs genehmigten Stunden nicht ausreichen, kann in bestimmten Grenzen ein Verlängerungsantrag gestellt werden