Gesetzlich Versicherte

Die Kosten der psychotherapeutischen Sprechstunde und der probatorischen Sitzungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung in jedem Fall getragen.

Hierfür bringen Sie bitte zum ersten Termin Ihre Versichertenkarte mit.

Eine weiterführende Psychotherapie muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Das Antragsverfahren erläutere ich Ihnen in den ersten Sitzungen. Nach Bewilligung des Antrags, was in der Regel der Fall ist, trägt Ihre GKV die Kosten für die beantragte Sitzungsanzahl.