Da die Anzahl der Sitzungen, die pro Quartal über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet werden können begrenzt ist, nutzen wir auch die Möglichkeit der Behandlung über sogenannte Selektivverträge.
Dies sind der AOK Hausarztvertrag/Facharztvertrag und der Vertrag des BKK LV-Süd. Des Weiteren nehmen wir am Selektivvertrag für die Mercedes Benz-BKK (GWQ-Vertrag) und am Vertrag der Bosch BKK teil.
Da diese Selektivverträge keine Leistungsbeschränkung haben, können wir unabhängig von den Vorgaben der KV Patientinnen und Patienten aufnehmen.
Vorteile für die Versicherten sind unter anderem eine Garantie, innerhalb von 14 Tagen ein Erstgespräch zu erhalten und auch bei Bedarf deutlich längere Behandlungen, als es bei Abrechnung über die KV möglich wäre.
Fokgende Krankenkassen nehmen am
Vertrag BKK LV-Süd teil:
BKK 24, BKK Technoform, BKK B. Braun Aesculap, BKK Textilgruppe Hof, BKK Deutsche Bank AG, BKK VDN, BKK EWE, BKK VerbundPlus, BKK exklusiv, BKK Voralb HELLERINDEXLEUZE, BKK Freudenberg, BKK Wirtschaft & Finanzen, BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, BKK Würth, BKK Groz-Beckert, Continentale BKK, BKK Linde, Debeka BKK, BKK MAHLE, energie-BKK, BKK Miele, Koenig & Bauer BKK, BKK MTU, mhplus Krankenkasse, BKK Pfalz, R+V Betriebskrankenkasse, BKK Public, Salus BKK, BKK PwC, SKD BKK, BKK Rieker • RICOSTA • Weisser, TUI BKK, BKK Salzgitter, vivida bkk, BKK Scheufelen, WMF BKK
Falls Sie bei einer dieser Krankenkassen versichert sind, können wir Sie sofort direkt über den Selektivvertrag behandeln.
Wenn Sie bei der AOK oder der Bosch BKK versichert sind und bereits im Hausarztprogramm eingeschrieben sind, kann die Einschreibung bei uns und der Behandlungsbeginn auch direkt erfolgen.
Wenn Sie bei der AOK oder der Bosch BKK versichert, aber noch nicht Teil des Hausarztprogramms sind:
Sofern wir freie Kapazitäten haben, können wir ihnen bis zum Start des Hausarztprogramms auch schon einen Platz anbieten. Wir übernehmen Sie dann direkt in den Selektivvertrag, wenn Sie Teil des Hausarztprogrammes sind.
Eine Teilnahme am AOK/Bosch BKK-Hausarztprogramm wird immer zum Beginn eines Quartals wirksam (1. Januar / 1. April / 1. Juli / 1 Oktober).
Wichtig ist, dass Sie sich bis Ende des ersten Monats eines Quartals (Ende Januar/Ende April/ Ende Juli/Ende Oktober) bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin eingeschrieben haben, damit der Start des Programms zum Anfang des darauffolgenden Quartals erfolgt. Wenn Sie sich zum Beispiel Mitte Januar in das Programm einschreiben ist der Starttag der 1. April.
Eine Liste von teilnehmenden Hausärzten und Hausärztinnen finden Sie hier.