Gesetzlich Versicherte

Die Kosten der psychotherapeutischen Sprechstunde und der probatorischen Sitzungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung in jedem Fall getragen.

Hierfür bringen Sie bitte zum ersten Termin Ihre Versichertenkarte mit. Eine Überweisung vom Arzt ist nicht notwendig.

Eine weiterführende Psychotherapie muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Das Antragsverfahren erläutere ich Ihnen in den ersten Sitzungen. Nach Bewilligung des Antrags, was in der Regel der Fall ist, trägt Ihre GKV die Kosten für die beantragte Sitzungsanzahl.

Falls Sie bei der AOK oder einer am Vertrag teilnehmenden Betriebskrankenkasse versichert sind, kann die Behandlung über einen sogenannten Selektivvertrag erfolgen, was verschiedene Vorteile für Sie mit sich bringt.